Bei der Ausgestaltung einer Projektdurchführungsstrategie des V-Modells sehen manche Anwender die Reihenfolge der Entscheidungspunkte auch als vorgegebene Phasenreihenfolge an: Erst wenn (wie im Beispiel) der Entscheidungspunkt Projekt definiert erreicht ist, darf mit der Anforderungsfestlegung begonnen werden. Eine solch strikte Phasentrennung kann jedoch zu Leerlauf und damit zu unnötigen Verzögerungen führen, da Projektmitarbeiter zwar zur Verfügung stünden, aber nicht mit der Arbeit beginnen dürfen.
Das V-Modell fordert im Beispiel allerdings nur, dass der Entscheidungspunkt Projekt definiert vor Anforderungen festgelegt erreicht wird. Bei jedem Entscheidungspunkt soll dazu eine Projektfortschrittsentscheidung getroffen werden, die auch die Planung bis zum nächsten Entscheidungspunkt und die dafür zur Verfügung stehenden Ressourcen beinhaltet.
Damit schließt das V-Modell XT sogenanntes Fast Tracking nicht aus: Aktivitäten der nächsten Entscheidungspunkte dürfen dabei schon begonnen werden, bevor der aktuell angestrebte Entscheidungspunkt erreicht ist.
Um den Entscheidungspunkt als Steuerungsinstrument nicht zu verwässern, sollte der Projektleiter solche Vorarbeiten jedoch in der mit dem Lenkungsausschuss bzw. dem Projektmanager abgestimmten Ressourcenplanung der Projekfortschrittsentscheidung explizit ausweisen.
Montag, 14. Januar 2008
Fast Tracking mit dem V-Modell
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